Flexibles Arbeiten ist heutzutage und in der momentanen Arbeitswelt ein wichtiges Thema und wird von Arbeitgebern auch gefördert. Außerdem überschlagen sich Arbeitgeber mit Benefits und Goodies für die Mitarbeiter und werben auch damit in Stellenausschreibungen, um ihr Employer Branding damit noch mehr aufzupolieren, sich also als Arbeitgeber noch interessanter zu machen, aber vor allem um fähige Leute zu locken, sprich das Recruiting zu optimieren.
Freie Zeiteinteilung bei der Arbeit, Home Office, u.s.w. sind hier die großen Schlagworte, mit denen nach Außen getrommelt wird, die aber Arbeitgeber auch in der Personalführung leben, um auch bestehende Mitarbeiter bei Laune zu halten. Auch das Sabbatical, also ein Jahr mal eine Auszeit vom Job zu nehmen, zählt zur freien Zeiteinteilung in der Arbeitswelt. Sinn und Zweck eines Sabbaticals soll sein, dass Berufstätige sich über einen längeren Zeitraum eine Auszeit vom Job nehmen können und danach wieder ohne Probleme in den Beruf einsteigen können.
Die Auszeit kann und sollte zum Beispiel zum Reisen oder auch zur persönlichen Weiterbildung genutzt werden. Hört sich erstmal richtig gut an, doch auch beim Sabbatical gibt es einiges zu bedenken und zu beachten.
Wenn ein Sabbatical im eigenen Betrieb noch nicht zum Standard gehört, muss man den Chef eventuell auch erst davon überzeugen. Rechtlicher Anspruch besteht in der Bundesrepublik Deutschland nur für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes. Alle anderen Arbeitnehmer müssen ihren Chef vom einjährigen Timeout überzeugen, denn ohne dessen Einverständnis und Zustimmung kommt ein Sabbatical nicht zustande.
Ein Sabbatical kann auch durch Lohnverzicht oder als Teilzeitmodell genommen werden. Der Arbeitnehmer arbeitet also erstmal seine vollen Arbeitsstunden, verzichtest aber auf einen Teil des Lohns. Somit hat man nach einiger Zeit genug Stunden angespart, dass man ein Jahr rausgeholt hat. Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist bei diesem Modell, dass man während des Sabbaticals krankenversichert und rentenversichert bleibt.
Ein Sabbatical kann als unbezahlter Sonderurlaub genommen werden. Für einen bestimmten Zeitraum kann der Job pausiert werden, der Chef muss so also nur den Sonderurlaub genehmigen. Nach dem Sabbatical kann das Beschäftigungsverhältnis wieder normal aufgenommen werden. Bei diesem Modell des Sabbaticals ist der Arbeitnehmer nur für vier Wochen pflichtversichert; danach müsste oder sollte sich der Arbeitnehmer selbst versichern.
Ein Sabbatical durch Langzeitarbeitskonto nehmen, geht ebenfalls. Der Arbeitnehmer spart über einen längeren Zeitraum Überstunden und nicht genommene Urlaubstage an, die dann auf einmal für ein Sabbatical verwendet werden. Auch hier erhält der Arbeitnehmer weiterhin seine vollen Bezüge und ist über den gesamten Zeitraum sozialversichert.